COVID-19
Aktuelle Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Laut der 12. Bayerischern Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 05.03.2021 ist Präsenzunterricht unter entsprechenden Auflagen (Abstandregelung, Maskenpflicht) wieder möglich, sofern die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 nicht überschreitet. Sollte der Inzidenzwert den Schwellenwert zum geplanten Seminartermin überschritten werden, erfolgt eine Umbuchung auf einen späteren Termin. Verschobene Termine des letzten Lock-Down werden zeitnah mit den Teilnehmern abgesprochen und nachgeholt.
Fallzahlen
Dashboard mit täglich aktualisierten Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis
Hygienekonzept
- Das Gebäude darf nur mit Mund-Nase-Schutz betreten werden.
- Im Treppenhaus dürfen sich maximal zwei Personen gleichzeitig aufhalten.
- Im Seminarraum ist eine maximale Anzahl von fünf Personen zulässig.
- Im Praxisraum ist eine maximale Anzahl von drei Personen zulässig.
- Im Eingangsbereich- und Zugangsbereich sind kontaktlose Desinfektionsstationen eingerichtet.
- In den Waschräumen steht ebenfalls antiseptische Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Während der Sitzungen bzw. Seminare wird der Abstand von 1,5 m eingehalten. Das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist somit nicht zwingend erforderlich.
- Sitzplätze werden fest zugewiesen und dürfen nicht getauscht werden.
- Während der Pausenzeit ist der Verzehr von Mahlzeiten nur am Sitzplatz gestattet.
- Bei Nutzung der Waschräume, Teeküche bzw. Pausenraumes ist der Mund-Nase-Schutz zu tragen. Es darf sich jeweils nur eine Person gleichzeitig in den genannten Räumlichkeiten aufhalten.
- Alle 30 Minuten erfolgt Stoßlüften.
- Alle Kontaktflächen werden nach jedem Klienten gereinigt und desinfiziert.
- Durch die vorherige Online-Registrierung ist die gesonderte Erfassung von Kontaktdaten bei Seminaren nicht erforderlich.
- Bei Einzelsitzungen werden die Kontaktdaten vertraglich erfasst und gespeichert.
- Die Einahltung der allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln während der Pandemie ist verpflichtend.
- Die Teilnahme bei Krankheitssymptomen ist untersagt.
- Die Teilnahme an Einzelsitzungen oder Seminaren erfolgt auf eigenes Risiko.
Stand: 14. März 2021