Beratungsvertrag

(Angaben beziehen sich auf Angehörige aller Geschlechter.)

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Klient nimmt bei dem Berater eine psychologische / systemische Beratung in Anspruch. Gegenstand des Beratungsvertrages ist ein von dem Klienten geäußertes Anliegen oder Klient und Berater definieren gemeinsam das Beratungsanliegen. Die gemeinsame Arbeit umfasst Gespräche und auf Wunsch auch andere Arbeitsmethoden.

Die Beratung dient der Überwindung psychosozialer Probleme, der Persönlichkeitsentwicklung, der Zielbildung und Ressourcenaktivierung oder der Begleitung privater, schulischer, beruflicher Konflikte, Probleme und Umstellungen sowie Veränderungsprozessen. Es wird bei der Beratung keine psychologische Psychotherapie, sondern ausschließlich eine Leistung außerhalb der Heilkunde erbracht (vgl.Psych. Th. G. §1 Abs.3 Satz 3).

§ 2 Beratungserfolg

Der Beraterkann den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Die Beratung ist ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess, bei dem der Berater dem Klienten als Prozessbegleiter zur Verfügung steht. Beide Parteien, insbesondere der Klient, arbeiten nach bestem Wissen und Können daran, einen Beratungserfolg zu erzielen.

Der Berater setzt hierfür alle ihr zur Verfügung stehenden klientenspezifischen Beratungsverfahren und Kommunikationsmethoden zum Nutzen des Klienten ein. Die Bestimmung der angestrebten Ziele, die Wahl der Gesprächsthemen und die Umsetzung der erarbeiteten Lösungsschritte bleiben in der Verantwortung der Klientin/des Klienten.

§ 3 Beratungsdauer und Kündigung

Die Beratungsdauer richtet sich nach den Bedürfnissen des Klienten. Es erfolgt keine Festlegung eines bestimmten Stundenkontingentes, das in Anspruch genommen werden muss. Um bestimmte Ziele anzustreben sollten aber Beratungen in einem Umfang von mehreren Sitzungen stattfinden (siehe auch § 4 Honorare). Der Beratungsvertrag kann jederzeit ohne Begründung am Ende eines Beratungsgespräches mündlich oder mit einer Frist von drei Arbeitstagen formlos in Textform gekündigt werden.

§ 4 Honorare

Es gelten die jeweils aktuellen Preise laut Preisliste. Diese ist jederzeit online einsehbar.

Das Beratungshonorar ist in bar oder per Kartenzahlung am Ende des jeweiligen Beratungsgesprächs zu zahlen.

Die Beratungsleistung ist von der Umsatzsteuer befreit. Eine Krankenkassenabrechnung ist grundsätzlich nicht möglich. Eine Quittung über den gezahlten Betrag wird ausgestellt. Abweichungen bezüglich der Dauer einer Beratungseinheit sowie des damit verbundenen Honorars sind nach schriftlicher Vereinbarung möglich.

Wenn die Beratung außerhalb der Praxis des Beraters z. B. in den Räumlichkeiten des Klienten stattfinden soll, entstehen zusätzliche Kosten durch An- und Abfahrten des Beraters. Diese werden individuell nach Entfernung und zeitlichem Aufwand vereinbart.

§ 5 Terminvereinbarungen und Ausfallhonorar

Die einzelnen Termine für Beratungsgespräche werden individuell im Voraus zwischen dem Berater und dem Klienten vereinbart. Wird ein abgestimmter Termin durch den Klienten nicht wahrgenommen, schuldet er dem Berater ein Ausfallhonorar in Höhe von 100%. Die Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn spätestens 24 Stunden vorher eine Absage seitens des Klienten erfolgte oder der Termin aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung kurzfristig ausfallen muss. In einem derartigen Fall besteht die Verpflichtung, den Berater schnellstmöglich zu informieren und ggfls. (mit ärztlichem Attest) einen Nachweis über eine schwerwiegende Erkrankung vorzulegen.

§ 6 Schweigepflicht

Der Berater verpflichtet sich, gegenüber Dritten, Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht beginnt bereits bei dem Erstkontakt. Auskunftserteilung gegenüber Dritten (auch des Partners in der Paarberatung) darf nur erfolgen, wenn der Klient hierzu vorab schriftlich das Einverständnis erklärt hat. Die Schweigepflicht betrifft jedoch nicht die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten oder den Schutz höherer Rechtsgüter. Im Falle der Ankündigung suizidaler Handlungen und fehlender Fähigkeit / Bereitschaft zur Aufnahme des Kontaktes mit einem Facharzt, Therapeuten oder einer Klinik wird der Berater unverzüglich die zuständigen Behörden einschalten, um eine Gefährdung des Klienten möglichst abzuwenden.

§ 7 Gesundheitszustand und Verantwortung der Klientin / des Klienten

Der Klient versichert, dass er an keiner Erkrankung oder Störung leidet, die seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen oder einer psychologischen / systemischen Beratung aus medizinisch-psychologischen Gründen zurzeit entgegenstehen. Sollte aktuell eine Psychotherapie durchgeführt werden oder aufgrund des Gesundheitszustandes angeraten sein, versichert der Klient, dass er dies dem Berater unverzüglich mitteilt und dass der Therapeut/die Therapeutin über die psychologische / systemische Beratung (Ziele, Art, Themen etc.) dauerhaft informiert ist und dieser Beratung auch zugestimmt hat.

§ 8 Dokumentation und Datenschutz

DerBerater dokumentiert und archiviert den Verlauf und relevante Erkenntnisse der Beratungsgespräche. Hierzu gehören Anamnesebogen, themenspezifische Fragebögen und Notizen zu Inhalten, Ergebnissen und Vereinbarungen aller Beratungsgespräche. Ebenso speichert der Berater die personenbezogenen Daten des Klienten soweit es zur Rechnungsstellung und Buchführung erforderlich ist. Der Berater verpflichtet sich, alle Dokumente nur ihm zugänglich aufzubewahren.Der Klient erklärt sich mit der Erhebung und Archivierung der entsprechenden Daten einverstanden.

Die Informationen „Unser Umgang mit Ihren Daten und Ihre Rechte – Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)“ habe ich erhalten und bestätigt. Diese sind jederzeit unter dem folgenden Link einsehbar.

§ 9 Gerichtsstand, Haftung, Selbstverantwortlichkeit

Der Berater haftet gegenüber dem Klienten nur in Höhe des gezahlten Beratungshonorars für alle Schäden, die tatsächlich und nachweisbar aus der gemeinsamen Arbeit entstehen. Der Klient erkennt an, dass er während des gesamten Beratungsverlaufs, sowohl während des einzelnen Beratungsgespräches als auch während der Zeit zwischen den einzelnen Beratungsgesprächen in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine körperliche und geistige Gesundheit ist.

Er erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Beratungsgespräche von ihm unternommen werden, nur in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Er verpflichtet sich, den Berater über Handlungen mit weitreichenden Konsequenzen zu berichten und diese im Voraus mit dem Berater zu besprechen. Im Falle einer Beratung eines minderjährigen Kindes muss der / die Sorgeberechtigte/n über Krankheiten und Allergien des Kindes informieren. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des / der Sorgebrechtigten.

§ 10 Salvatorische Klausel

(1)Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2)Die Vertragsparteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten (wirtschaftliche) Zweck möglichst nahekommt.

Stand April 2023